Glossar

 

BMLG

ErsteHilfe

Fahrzeuge

Hilfeleistungen

Hilfsorganisationen

Notarzt

Notfallmedizin

Notfallpatient

Notruf

Rettungsassistent

Rettungsdienst

Rettungssanitäter

Sanitätsdienst

Sicherheitsdienst

Veranstalter

 

(BMLG) berlin medical lifeguard:

Das sind wir, das Unternehmen das Ihnen diese ganzen Informationen zur Verfügung stellt und gerne auch den Sanitätsdienst auf Ihrer Veranstaltung übernehmen würde.
 
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Erste Hilfe:

Notfallversorgung bis zum Eintreffen fachkundiger Hilfe für Personen, die plötzlich erkrankt sind oder verletzt wurden (Notfallpatienten). Im Sanitätsdienst auch erweiterte Maßnahmen im Sinne der Maßnahmen des Rettungsdienstes und der Notfallmedizin.

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Fahrzeuge:

Krankenwagen (KTW):

Fahrzeug zum Transport von Nichtnotfallpatienten die jedoch nicht gehfähig sind und/ oder einer medizinischen Betreuung bedürfen. Etwas kleiner als der Rettungswagen und besetzt mit mindestens einem Rettungssanitäter und einem Helfer (Fahrer).

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF):

Bringt den Notarzt an den Einsatzort zum „Rendezvous“ mit dem RTW. Besetzt mit mindestens einem Rettungssanitäter und dem Notarzt.

Notarztwagen (NAW):

Etwas größeres Fahrzeug als der Rettungswagen zum Transport von Notfallpatienten oder für Intensivverlegungen mit extra dafür vorgehaltenen Geräten. Besetzt meist mit einem Rettungssanitäter, einem Rettungsassistenten und einem Notarzt.

Rettungshubschrauber (RTH):

Speziell ausgerüsteter Helikopter. Transportiert den Notarzt zur Einsatzstelle. Auch (bedingt) geeignet zum Transport von Notfallpatienten über größere Entfernungen zum Beispiel in eine Spezialklinik. Besetzt mit fliegerischem Personal (Pilot, evtl. Bordmechaniker/ Bordingenieur, evtl. Winchoperator), Rettungsassistent und dem Notarzt.

Rettungswagen (RTW):

Fahrzeug zur Behandlung und zum Transport von Notfallpatienten, ausgestattet mit Trage auf einem gefedertem Tragentisch, EKG, Defibrillator und weiteren Materialien und Geräten wie im Abschnitt Rettungsdienst beschrieben. Besetzt mindestens mit einem Rettungsassistent und einem Rettungssanitäter.

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Hilfeleistungen (einfache); Betreuung:

beruhigen, setzen oder hinlegen lassen, Wasser reichen, Hilfe bei der Einnahme von eigenen Medikamenten, von äußeren Einflüssen wie Lärm, Temperatur, Wind, Menschen schützen …
 
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Hilfsorganisationen:

DRK, JUH, ASB, MHD, DLRG, DGzRS, THW u. a.

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Notarzt:

Arzt mit einer speziellen Ausbildung für den Rettungsdienst, nämlich dem „Fachkundenachweis Rettungsdienst“. Oft Anästhesisten oder Internisten aber auch Chirurgen und andere Fachrichtungen.

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Notfallmedizin:

auch „präklinische Notfallmedizin“, Maßnahmen zur Herstellung und/ oder Erhaltung der Kreislauf-/ Transportstabilität von schwer erkrankten oder verletzten Notfallpatienten, durchgeführt am Einsatzort oder auf dem Weg in die Klinik in Fahrzeugen des Rettungsdienstes. Reduzierung bzw. Vermeidung  von gesundheitlichen Schäden und Verhinderung/ Minderung von Folgeschäden. Dafür Einsatz von verschiedenen Medikamenten, Materialien, Hilfsmitteln, Geräten und Fahrzeugen wie im Abschnitt Rettungsdienst beschrieben.
 
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Notfallpatient:

Person, die sich aufgrund eines Unfalls mit Verletzungen oder einer schweren Erkrankung in einem lebensgefährlichen Zustand befindet und/ oder bei dem eine weitere Verschlechterung des Zustands mit weiterer Schädigung nicht ausgeschlossen werden kann. Beispiele können zum Beispiel sein: starker Brustschmerz (Herzinfarkt?), schwere Atemnot, Bewusstlosigkeit, starke Blutungen, Frakturen, Verbrennungen, Verbrühungen, Unterkühlungen usw.

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Notruf (112):

Europaweit zunehmend die 112, auch in Deutschland bis auf einige Bereiche in Süddeutschland (dort die 19222) die 112, vom Mobiltelefon immer die 112.

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Rettungsassistent:

Fachkraft im öffentlichen Rettungsdienst. Rettungsassistenten verfügen über die Ausbildung an staatlich zugelassenen Schulen zum Rettungsassistenten nach Rettungsassistentengesetz. Die Ausbildung dauert ca. 2 Jahre.

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Rettungsdienst (öffentlicher):

von der Stadt, der Gemeinde oder dem Landkreis betriebener oder beauftragter (dann von Privatunternehmen, Feuerwehr oder Hilfsorganisationen durchgeführt) Notfallrettungsdienst. Das Personal setzt sich aus Rettungssanitätern, Rettungsassistenten und Notärzten zusammen. Die Notrufnummer ist in Deutschland meist die 112 (übers Handy immer), in einigen süddeutschen Bundesländern auch die 19222. Aufgaben sind die Versorgung von schwer verletzten oder erkrankten Patienten, Herstellen der Transportstabilität, teilweise Einleiten einer Therapie und der Transport ins nächste geeignete Krankenhaus. Diese Aufgaben werden nach den aktuell gültigen Standards der präklinischen Notfallmedizin durchgeführt. Der Rettungsdienst bedient sich für seine Aufgaben u. a. folgender Fahrzeuge und Geräte: Rettungswagen (RTW = Rettungstransportwagen), Krankenwagen (KTW = Krankentransportwagen), Notarztwagen (NAW), Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), Rettungshubschrauber (RTH = Rettungstransporthubschrauber), Defibrillator (für Elektroschocks bei Herzstillstand durch Kammerflimmern), Beatmungsgeräte, Absauggeräte, Diagnosegeräte (z. B. Pulsoxymeter, Kapnometrie, Zuckertestgeräte, Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte usw.), EKG-Geräte (Elektrokardiogramm), Tragen, Tragestühle, Schienen, Verbandmaterial, Medikamente, Infusionen usw…

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Rettungssanitäter:

Fachkraft im öffentlichen Rettungsdienst, Ausbildung und Prüfung gemäß  des vom Bund/ Länderausschuß „Rettungswesen“ am 20.09.1977 festgelegten Lernzielkatalogs und der Grundsätze für eine Prüfungsordnung für das Personal im Rettungsdienst (Stand: 13.08.1985). Die Ausbildung dauert inklusive Praktika ca. 3 Monate.

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Sanitätsdienst:

Dienst zur Absicherung von größeren Veranstaltungen oder besonderen Risiken. Ziel ist eine schnelle Erste Hilfe auch bei unübersichtlichen oder dem öffentlichen Rettungsdienst nicht bekannten Einsatzstellen. Der Sanitätsdienst führt eine Erstversorgung und erweiterte notfallmedizinische Maßnahmen vor Ort, eventuell in bereitgestellten Räumen, Zelten, Fahrzeugen oder Bereichen durch und die Transportstabilität des Patienten her. Außerdem einfache Hilfeleistungen und die vorübergehende Betreuung von Betreuungspflichtigen. Sollte möglichst frühzeitig in die Planung einer Veranstaltung einbezogen werden. Sollte engen Kontakt zu allen Beteiligten des Veranstalters halten, vor allem zum Sicherheitsdienst (Security). Wird von Privatunternehmen, z. B. BMLG, oder Hilfsorganisationen durchgeführt und vom Veranstalter angefordert und bezahlt.

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Sicherheitsdienst (Security):

Unternehmen das für Sicherheitsaufgaben bei Veranstaltungen wie Einlasskontrolle u.ä. wahrnimmt.

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Veranstalter:

Firma, Organisation oder Behörde die verantwortlich eine Veranstaltung plant und durchführt. Z.B. Veranstaltungs- und Eventagenturen, Vereine, Parteien usw.

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(© by E. Herbote, BMLG, Berlin, 2003)
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